Aktuell veröffentlichte Corona-Verordnung
Außengastronomie
Kein Negativtest mehr, ab einer Inzidenz von unter 35
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung begrenzt auf den Innenbereich (zum Beispiel Aufsuchen der sanitären Anlagen).
Bei einer Inzidenz von nicht mehr als 35 sind Privatfeiern mit einem geschlossenen Personenkreis bis zu 100 Personen zulässig mit negativem Testnachweis
Innengastronomie
Mit einer Inzidenz von unter 35 entfällt die Vorlage eines Negativtestes.
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung begrenzt auf den Innenbereich (zum Beispiel Aufsuchen der sanitären Anlagen).
Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis sind auch im Innenbereich bis zu 100 Personen zulässig mit negativem Testnachweis
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Liste ein wenig weiterhelfen konnten.
Bis zum nächsten Besuch oder Event bei uns.
Bleiben Sie Gesund.
HEUTE MONTAG 31. Mai 2021 AB 16:00 Uhr geöffnet.
Comments