DEHOGA-News: Verordnung und Erläuterung
Nach dem 5 Stufen-Plan der niedersächsischen Landesregierung ist soeben dieVerordnung des Landes Niedersachsenvom 22.5.2020, die den Einstieg in die 3. Stufe ab dem 25.5.2020 regelt, veröffentlicht worden.
Ab kommendem Montag, dem 25.5.2020 gilt damit nachfolgend Zusätzliches zu den bekannten Regeln.
§ 6 Abs. (1): Die Kapazitätsbeschränkung in der Gastronomie ist aufgehoben. Ab sofort ist Gastronomie wieder mit 100 % der Kapazität möglich,
aber der Tischabstand von 2 m ist nach wie vor in Kraft. Dasselbe gilt für den Personenabstand von 1,5 m (Ausnahme Haushaltsregel).
In Satz 7 ist festgelegt, dass bei Gästen eines Haushaltes die Dokumentation der Kontaktdaten eines Gastes ausreicht.
Hochzeitsfeiern unter Einbindung des engsten Familien- und Freundeskreisessind nicht nur im Freien sondern auch in der Gastronomie mit maximal 20 Personen zulässig. Hier dürfen auch die Kontaktabstände wie bei Hausständen unterschritten werden.
Selbstverständlich dürfen Hochzeitsgesellschaften weiterhin unter den Bedingungen eines Restaurantsbesuchs nach § 6 der Verordnung bedient werden.
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